Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch wenn sie den Namen “Pflichtversicherung” als Namensbestandteil trägt, so handelt es sich bei der Tierhalterhaftpflicht dennoch nicht um eine solche, sondern um eine freiwillige Versicherung. Sie ist aber jedem Tierhalter zu empfehlen, denn schließlich kann niemand dafür garantieren, dass sein Tier niemals einen Schaden anrichten wird.

Vor allem den Haltern von Hunden und Pferden ist der Abschluss der Versicherung anzuraten. Schnell ist der Postbote gebissen oder das Pferd flüchtet von der Koppel und richtet einen großen Schaden auf dem benachbarten Feld mit der frischen Saat an. Dann haftet der Halter des Tieres in voller Schadenshöhe und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Gerade bei Personenschäden kann es so sein, dass sich der Tierhalter ein Leben lang verschuldet, weil er den Schaden bezahlen muss. Mit einem Personenschaden ist es schließlich meist nicht getan, häufig kommen Vermögensschäden, zum Beispiel durch den Verdienstausfalls aufgrund einer längeren Krankschreibung, hinzu.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt alle diese Schäden bis zu einer fest vereinbarten Höhe. Für Personenschäden ist eine Absicherung in Höhe von drei Millionen Euro ratsam, für Sach- und Vermögensschäden empfiehlt sich eine Absicherung von mindestens je eine Million Euro. Einige Versicherungen schließen bestimmte Rassen von Hunden aber aus, zum Beispiel die so genannten Kampfhunde. Katzen und anderen Kleintiere werden in der Regel ebenfalls nicht versichert, da die von ihnen angerichteten Schäden die Bagatellgrenze meist nicht überschreiten. Doch sämtliche Großtiere, übrigens auch Kühe und Schafe, können versichert werden.