Reiseversicherung
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist Pflicht. Sonst kann es Probleme geben da ein Rücktransport von den Krankenkassen nicht finanziert wird.
Dies kann dann sehr teuer werden wenn z.B. ein Rücktransport notwendig ist oder es Schwierigkeiten bei chronischen Krankheiten gibt.
Ebenfalls wichtig ist eine Reiserücktrittsversicherung. Wenn diese Versicherung nicht abgeschlossen wurde, stellen die Reiseveranstalter hohe Kosten für die Rückabwicklung der Buchung, in Rechnung. Wurde die Reiserücktrittsversicherung hingegen abgeschlossen, ersetzten die Reiseveranstalter die Kosten der Reise. Die Kosten werden aber nur dann ersetzt wenn schwerwiegende Gründe dafür gesorgt haben, dass die Reise nicht angetreten werden konnte.
Zu diesen Gründen zählen z.B. Unfall, plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine Erkrankung eines nahen Familienangehörigen.
Wer eine Reisegepäckversicherung abschließt bekommt den Schaden für den Zeitwert des Gepäcks
oder auch bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ersetzt.
Man sollte aber beachten, wenn man solch eine Versicherung abschließt, dass nur dann der Schaden ersetzt wird, wenn immer auf das Gepäckstück geachtet wurde. Lässt man sein Gepäck nur kurz unbeaufsichtigt, kann es passieren das einem grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und man bekommt kein Schadensersatz.
Was viele meistens nicht wissen ist, dass wenn einem etwas im Urlaub aus dem Hotelzimmer gestohlen wird, die Hausratsversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.