Pflegestufen
Pflegebedürftige erhalten grundsätzlich Unterstützung von der Pflegeversicherung ihrer Krankenversicherung. Zu unterscheiden sind hierbei die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3.
Wenn Sie eine Pflegestufe beantragen möchten, müssen Sie oder Ihre Angehörigen Ihre Pflegekasse kontaktieren. Diese kommuniziert dann mit dem Medizinischen Dienst (MDK) und vereinbart einen Termin, bei dem geprüft wird, ob die Bedingungen für eine Pflegebedürftigkeit erfüllt sind.
Auch sollten Sie einen Versorgungsamt Antrag stellen. Dieses kann ebenfalls Unterstützung bei der sozialen Absicherung des Betroffenen bieten.
Prinzipiell wird bei Pflegebedürftigkeit die Finanzierung der notwendigen Betreuung und Medikamente unterstützt. Dazu zählen spezielle Pharmaprodukte wie etwa Epilepsie Medikamente oder Leistungen der sogenannten „Grundpflege“. Diese besteht aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Zu den Voraussetzungen für Pflegestufe 1 zählt ein täglich erforderlicher Pflegeaufwand von insgesamt 90 Minuten, davon täglich 46 Minuten Grundpflege. Bei Pflegestufe 2 besteht die sogenannte
„Schwerpflegebedürftigkeit“. Dies meint einen Pflegeaufwand von insgesamt 180 Minuten täglich, 120 Minuten davon Grundpflege. Bei Pflegestufe 3 spricht man von „Schwerstpflegebedürftigkeit“. Voraussetzungen dafür sind ein täglicher Pflegeaufwand von insgesamt 300 Minuten, davon 240 Minuten täglich Grundpflege.
Auch gibt es die Pflegestufe 0. Hier besteht Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht die Ausprägung der Pflegestufe 1 erreicht.
Interessant in diesem Zusammenhang ist es, sich mit Aspekten der Gesundheitspolitik und des Umgangs mit Wachkoma, Organspende und Medizinethik zu befassen.